Die Klärung der Frage, wer die Sanierung der Privatstraße der Frau Höhne in Auftrag gegeben und bezahlt hat, ist gar nicht so einfach. So haben Anschreiben an das "Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung" und an den "Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg" bisher keine Klärung gebracht. Die, die es genau wissen, wie das Gemeindeamt Woltersdorf mit ihrem Bürgermeister Höhne schweigen sich aus. Im Gegenteil, das Ordungsamt hat versucht, dem Verfasser dieser Zeilen das Leben schwer zu machen.
Im folgenden wird der Briefwechsel mit den Behörden wiedergegeben:
13.09.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich im Internet nicht fündig wurde,wende ich mich an Sie.
Ich würde gerne wissen, wann die Rüdersdorfer Straße in 15569 Woltersdorf von einer Kreisstraße in die Landstraße L30 umgewandelt wurde.
Ebenfalls interessiert es mich wann (Jahr) die Asphaltierung dieser Straße vorgenommen wurde und von wem der Auftrag erteilt wurde, Land Brandenburg oder Gemeinde Woltersdorf.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Wohlers
15.09.2008
Sehr geehrter Herr Wohlers,
vielen Dank für Ihre Mail vom 13.09.2008.
Diese habe ich zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb für Straßenwesen, Vorstand Planung, Lindenallee 51 in 15366 Hoppegarten weitergeleitet. Von dort werden Sie Antwort erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
S. G.
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Referat 45
Henning-von-Tresckow-Straße 2 - 8
14467 Potsdam
16.09.2008
Sehr geehrter Herr Wohlers,
die L 30 in der Ortslage Woltersdorf, Rüdersdorfer Straße/Ethel-undJulius-Rosenberg-Straße war bis 1994 Landesstraße I. Ordnung mit der Nr. 59 (LIO 59). Entsprechend Ihrer Verkehrsbedeutung wurde die LIO 59 als Landesstraße (L) 30 eingestuft. Die Einstufung wurde im Amtlichen Anzeiger Nr. 58 (Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg Nr. 64) im September 1994 bekannt gemacht.
Eine Aufstufung von einer Kreis- zu einer Landesstraße ist hier nicht erfolgt.
Die L 30 wurde in der Ortslage Woltersdorf auf einer Länge von ca. 2km im Zeitraum von August 2006 bis Juli 2008 im Auftrag des Landes grundhaft ausgebaut. Vom südlichen Ortseingang Woltersdorf (aus Richtung Erkner) bis zum Knotenpunkt Rudolf-Breitscheid-Straße wurde der Straßenkörper der L 30 (Ethel-und-Julius-Rosenberg-Straße) einschließlich Bordanlagen ohne Seitenanlagen erneuert. Ab dem v. g. Knotenpunkt wurden die L 30 und die Seitenanalagen als Gemeinschaftsmaßnahme von Land und Kommune im Sanierungsgebiet auf einer Länge von ca. 300m ausgebaut. Die Kosten für diesen Abschnitt wurden entsprechend Baulastzuordnung geteilt.
Ich hoffe, ich habe Ihre Fragen erschöpfend beantwortet. Sollten Sie noch Klärungsbedarf haben, stehe ich Ihnen unter u. g. Telefonnummmer gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Evelin A.
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
12.10.2008
Sehr geehrte Frau A.,
ich danke mich für Ihre Antwort. Sie hat einiges geklärt, anderes offen
gelassen.
Im speziellen würde ich gerne wissen, wann die L30 erstmalig nach der
Wende erneuert und mit einer Teerdecke überzogen wurde.
Dabei wurde auch, nach jetzigen Kenntnisstand, die Privatstraße der Frau
Höhne mit erneuert und geteert. Diese Straße ist eine Sackgasse, die auf
einem ehemaligen Fabrikhof der Frau Höhne in Woltersdorf endet. Frau
Höhne sollen damals für diese Leistung keine Kosten entstanden sein.
Die Frage ist nun, wer hat den Auftrag gegeben, diese Privatstraße im
Zuge der Erneuerung der L30 gleich mit zu sanieren? Und wer hat die
Kosten dafür getragen und in welcher Höhe?
Mit freundlichen Gruß
Bernd Wohlers
Bernd Wohlers 28. Oktober.2008
Jetzt haben wir den 31.August 2009, die Behörde ist auf Tauchstation gegangen, Post wird nicht mehr beantwortet. Bei der Gemeinde Woltersdorf ist auch das große Schweigen ausgebrochen, na ja das kenne ich ja schon von Höhnes Truppe. Somit kann sich jeder seinen Teil selber denken, über Demokratie, Bürgerfreundlichkeit und ob man die noch mal in den Gemeinderat wählt. Von einem Bürger habe ich erfahren, dass die Bauerei der L30 Mitte 1991 begann und Mitte 1992 endete.